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Hallo zusammen, leider herrscht bei uns wieder Verunsicherung bei der aktuellen Programmumstellung... wer kann mir bitte bei der Durchschnittsberechnung für das Feiertagsentgelt usw behilflich sein...
KV Arbeiter AKÜ/Stundenlöhner (38,50h/Woche):
Jänner Summe Überstundenentgelte (Grundlohn plus Zuschläge) = 900,- (40 Üh)
Februar Summe Überstundenentgelte (Grundlohn plus Zuschläge) = 1400,- (62 Üh)
März Summe Überstundenentgelte (Grundlohn plus Zuschläge) = 1900,- (85 Üh)
Gesamt in den 3 Monaten EUR 4200,-.
Werden diese 4200,- jetzt durch 167 dividiert bedeutet das einen Schnitt von 25,15 / Stunde,
den der Mitarbeiter dann z.B. für eine Feiertagsstunde zusätzlich zum Grundlohn bekommen würde
oder ist der Teiler falsch bzw. muss hier durch die in Summe gesamt gearbeiteten Stunden dividiert werden,
was natürlich zu einem wesentlich geringeren Satz führen würde...
Gibt es hier irgendwo Beispiele dazu?
Danke.
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Laut KV ist die zweite Hälfte der 39. und die 40. Stunde sind jedoch keine Überstunden im Sinne der Zulässigkeitsregelungen des AZG, sofern der Beschäftiger-KV nicht günstigeres vorsieht.
Die Frage kann somit ohne Kenntnis des Beschäftger-KV nicht eindeutig beantwortet werden.
Jedenfalls muss die Gesamtsumme durch die Gesamtstunden dividiert werden, um den Wert der Überstunde samt Zuschlag zu ermitteln.
Sofern die Berechnung von Grundlohn plus Zuschlag in den Monaten 1-3 richtig ist, ergibt sich ein Grundlohn plus Zuschlag in Höhe von 22,46 pro Stunde.
Insgesamt wurden in den 3 Monaten 187 Überstunden geleistet, im Schnitt der letzten 13 Wochen also (187/13) 14,38 Stunden pro Woche und bei 38,5 Wochenstunden wären das 0,37 Überstunden pro Arbeitsstunde (wenn je nach Beschäftiger KV ÜSt erst ab 40 Wochenstunden anfallen, wären das 0,36 Überstunden pro Arbeitsstunde). Bei einem 8 Stunden-Feiertag ergibt das dann (0,37 x 8) = 2,96 h Überstundenschnitt, welche mit 2,96 x 22,46 = 66,48 abzugelten wären (bei Überstunden erst ab der 41. Wochenstunde 0,36 x 8 x 22,46 = 64,62).
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Guten Abend und danke für Ihre Reaktion... in meinen Ausführungen meinte ich einen Teiler von 3 x 167 = 500,50, das wären dann 8,39/h * 8 = 67,13 Feiertagsentgelt. Meinen sie das wäre korrekt oder müsste man nicht durch alle geleiteten Stunden (inklusive der Überstunden dividieren)? Also hier z.B. durch 688 Stunden?
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Soferne im Überstundenentgelt nur Entgelt für tatsächlich geleistete Überstunden steckt, so muss dieses in weiterer Folge dann auch durch die tatsächlich geleistete Normalarbeitszeit dieser 3 Monate dividiert werden = Variante 1
Sind im genannten Entgelt (also im Überstundenentgelt) auch Überstundenentgelte enthalten, die als Folge des Lohnausfallsprinzips weiter gewährt wurden, dann ist es möglich, die Summe durch die gesamten (geleisteten und fortbezahlten) Normalstunden zu dividieren = Variante 2
Wende ich Variante 2 an, so müsste man den Betrag von € 4.200,00 (= Überstundenentgelt für drei Monate) durch 501 (167 x 3 = NAZ für drei Monate) dividieren (falls dies auch die NAZ in den letzten 3 Kalendermonaten war). So ergibt sich dann je ausfallende Normalstunde an Urlauben (von BUAG-Urlaub abgesehen), Feiertagen, Krankenständen ein Stundenzusatzschnitt daraus von brutto € 8,38.
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Somit ist der Teiler niemals Normalarbeitszeit plus geleistete Überstunden sondern immer ohne ? ... ich habe auch schon gehört, dass man die Anzahl der durchschnittlich geleisteten Überstunden ins Verhältnis zur Normalarbeitszeit setzen muss und dies dann als Zuschlag zum Stundensatz zu zahlen hat... Vielen Dank Herr WIKU - in welchen ihrer Arbeitsunterlagen gibt es dazu Beispiele, die ich erwerben könnte?
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Guten Tag zusammen - leider beschäftigt mich das Thema immer noch und ich konnte keine richtige Lösung finden. In einem Kommentar habe ich folgendes Beispiel für einen Mitarbeiter gefunden und wollte euch um eure Meinung dazu fragen... Ein Mitarbeiter leistet Jänner bis März 99 Überstunden (regelmäßig und nicht in Folge des Lohnausfallsprinzips). Er hat in den Monaten Jänner bis März 445,50 Stunden gearbeitet und bezahlt bekommen (Stundenlohn 17,35/h). Es wird nun das Verhältnis zwischen den 99 Stunden und den 445,50 Stunden gebildet, das sind 22,2%. D.h. für den Feiertag im April erhält der Mitarbeiter dann 8 x 17,35 = 138,80 Feiertagsentgelt und für den Feiertagsschnitt nochmals zusätzlich 3,86 x 8 h = 30,84. Ist dies korrekt?
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Für den Fall, dass die 445 "gearbeiteten" Stunden Normalstunden sind, so komme ich - allerdings mit einem etwas anderen Lösungsweg - fast zum selben Ergebnis.
Sie müssten zu den € 30,84 noch den Überstundenzuschlag dazupacken, da sonst nur der Grundlohn berücksichtigt wäre.
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ohhh d.h. 30,84 x 1,50 (falls 50%-ige) wären dann in Summe 46,26 oder 5,7825/Stunde... ich glaube die OEGK Prüfer haben eine eigene Formel :-)
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