20.05.2021, 17:18
Hallo!
ich habe mal vor laaaanger Zeit gehört, dass man Angestellte nicht z.Bsp. am 2.1. eines Jahres anmelden darf.
Ist das mittlerweile überholt oder gilt das immer noch?
Das wäre ja dann auch jetzt im Mai der Fall, dass ich Angestellte nicht am 3.5. anmelden dürfte, da der 1. ein Feiertag ist und der 2. ein Sonntag?
Leider finde ich hier überhaupt nichts zu diesem Thema in meinen Unterlagen. Nur Empfehlungen, dass ein Angestellter mit 1. des Monats angemeldet werden sollte.
Ich habe aber nun einen Klienten, der hat mit einem DN einen Dienstvertrag gemacht und dieser hat am 3.5. begonnen zu arbeiten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich das Gehalt nun auf 29 Tage kürzen kann oder ob er eigentlich am 1.5. angemeldet hätte werden sollen und ihm das Gehalt ungekürzt zusteht??
vielen lieben DANK!!
lg
ich habe mal vor laaaanger Zeit gehört, dass man Angestellte nicht z.Bsp. am 2.1. eines Jahres anmelden darf.
Ist das mittlerweile überholt oder gilt das immer noch?
Das wäre ja dann auch jetzt im Mai der Fall, dass ich Angestellte nicht am 3.5. anmelden dürfte, da der 1. ein Feiertag ist und der 2. ein Sonntag?
Leider finde ich hier überhaupt nichts zu diesem Thema in meinen Unterlagen. Nur Empfehlungen, dass ein Angestellter mit 1. des Monats angemeldet werden sollte.
Ich habe aber nun einen Klienten, der hat mit einem DN einen Dienstvertrag gemacht und dieser hat am 3.5. begonnen zu arbeiten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich das Gehalt nun auf 29 Tage kürzen kann oder ob er eigentlich am 1.5. angemeldet hätte werden sollen und ihm das Gehalt ungekürzt zusteht??
vielen lieben DANK!!
lg