07.06.2021, 09:30
Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Kündigungsregelungen für Arbeiter*innen - Anpassung der neuen KV-Regelungen?
In der KV-Landschaft ist ja das Erscheinungsbild höchst unterschiedlich: während einige Kollektivverträge ausdrücklich auf das "Inkrafttreten des geänderten § 1159 ABGB" abstellen (was bedeutet, dass hier die Verschiebung "mitgeht"), haben andere Kollektivverträge wiederum ausdrücklich das Datum 1.7.2021 als "Startschuss" hinterlegt. In Bezug auf diese Regelungen bedarf es - wie bei den Handelsarbeiter*innen - wohl einer Anpassung im jeweiligen KV-Text.
Wie bereits hier gemeldet, kommt es aller Voraussicht nach zum Verschieben des Inkrafttretens der Kündigungsangleichungsregeln (§ 1159 ABGB) von 1.7.2021 auf 1.10.2021.
Eine Recherche meinerseits zum KV für die Handelsarbeiter*innen, wo ja für die Arbeiter*innen ausdrücklich mit Wirksamkeit ab 1.7.2021 neue Regelungen verankert wurden, hat ergeben, dass man plant, auch hier das kollektivvertragliche Inkrafttreten nach hinten zu verlegen.
In der KV-Landschaft ist ja das Erscheinungsbild höchst unterschiedlich: während einige Kollektivverträge ausdrücklich auf das "Inkrafttreten des geänderten § 1159 ABGB" abstellen (was bedeutet, dass hier die Verschiebung "mitgeht"), haben andere Kollektivverträge wiederum ausdrücklich das Datum 1.7.2021 als "Startschuss" hinterlegt. In Bezug auf diese Regelungen bedarf es - wie bei den Handelsarbeiter*innen - wohl einer Anpassung im jeweiligen KV-Text.