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Reihengeschäft
#1
Hallo,
ich brauche bitte Hilfe bei der korrekten Abwicklung eines Reihengeschäfts
unser Kunde in Österreich bestellt bei uns Österreich. Wir kaufen diesen Artikel bei unserem Lieferanten in Kanada. Der kanadische Lieferant liefert direkt zu unserem Kunden nach Österreich. 
Kann dieser Geschäftsfall als Reihengeschäft in der Form abgewickelt werden, dass wir den Transport von CA nach AT veranlassen und für die Einfuhrabfertigung sorgen, d.h. einerseits EUSt für den Import aus CA und steuerpflichtige Inlandslieferung von uns an den Kunden.
Sehe ich das richtig, dass bei der Organisation des Transports durch unseren Kunden für unser Unternehmen in Kanada Registrierungspflicht entsteht?
Für den Fall, dass unser Lieferant in Kanada den Transport organisiert und die Einfuhrabfertigung erledigt, muss sich dieser kanadische Lieferant in Österreich registrieren, richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße, Annika
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#2
Antwort eines Fachexperten aus NÖ

Kann dieser Geschäftsfall als Reihengeschäft in der Form abgewickelt werden, dass wir den Transport von CA nach AT veranlassen und für die Einfuhrabfertigung sorgen, d.h. einerseits EUSt für den Import aus CA und steuerpflichtige Inlandslieferung von uns an den Kunden?
 
Antwort: Ja stimmt und das geht! Wenn ihre Firma den Spediteur beauftragt und im Namen des österreichischen Kunden (ihrer Firma) die Ware beim Zoll abgefertigt wird, ist der Lieferort des kanadischen Lieferanten gemäß § 3 Abs. 8 UStG in Kanada. Dieser liefert steuerfrei in Kanada. Ihre Firma wird zur Schuldnerin der EUSt, die dann zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der Folge steuerpflichtige Inlandslieferung an ihren österreichischen Kunden ist ebenfalls korrekt.

Sehe ich das richtig, dass bei der Organisation des Transports durch unseren Kunden für unser Unternehmen in Kanada Registrierungspflicht entsteht?
Für den Fall, dass unser Lieferant in Kanada den Transport organisiert und die Einfuhrabfertigung erledigt, muss sich dieser kanadische Lieferant in Österreich registrieren, richtig?

 
Antwort: Auch das sehen Sie richtig: Wenn die Einfuhr namens des kanadischen Lieferanten erfolgt, ist dessen Lieferort gemäß § 3 Abs. 9 UStG in den EU-Land, in dem die Ware erstmalig ins Gemeinschaftsgebiet  hereinkommt! Wenn also über das österreichische Zollamt abgefertigt wird, dann ist Lieferort des Kanadiers in Österreich und eine steuerliche Erfassung in Österreich erforderlich.


Angaben ohne Gewähr
Günter Hendrich, BÖB
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