01.07.2021, 12:16
Möglichkeit zur Vereinbarung einer Kurzarbeit mit Lehrlingen bis 30. Juni 2022 verlängert
Eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wurde nun im Bundesgesetzblatt verlautbart (BGBl. I Nr. 118, ausgegeben am 30. Juni 2021), nämlich jene, wonach die Vereinbarung von Kurzarbeit mit Lehrlingen nun auch über den 30. Juni 2021 hinaus möglich ist.
Diese Regelung in § 13 Abs. 7 BAG ist vorläufig bis 30. Juni 2022 befristet.
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/118/20210630
Eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wurde nun im Bundesgesetzblatt verlautbart (BGBl. I Nr. 118, ausgegeben am 30. Juni 2021), nämlich jene, wonach die Vereinbarung von Kurzarbeit mit Lehrlingen nun auch über den 30. Juni 2021 hinaus möglich ist.
Diese Regelung in § 13 Abs. 7 BAG ist vorläufig bis 30. Juni 2022 befristet.
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/118/20210630