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Land- und Forstwirtschaftliche Mutterschutzverordnung - LF-MSchV
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Land- und Forstwirtschaftliche Mutterschutzverordnung - LF-MSchV

Aufgrund des § 170 Abs. 2 LAG wurde mit Wirkung ab 1.7.2021 die LF-MSchV verlautbart, mittels welcher die näheren Details betreffend die Ausstellung von Freistellungszeugnissen für werdende Mütter im Falle vorzeitigen Mutterschutzes geregelt werden (vergleichbar mit der "Mutterschutzverordnung"):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/286/20210630
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