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Auslandstätigkeit Mitarbeiter für 3 Monate
#1
Liebe ForumsteilnehmerInnen!
Ein Mitarbeiter (KV IT) möchte drei Monate lang seine Arbeit (Datenerfassungen) auf den Azoren ausüben. Welche Formaliäten sind für uns diesbezüglich zu erledigen?
Danke im Voraus für Eure Rückmeldung,
LG Barbara
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#2
Die Situation grenzüberschreitenden Arbeitens sollte man sich ev. im Detail ansehen.

Im Bereich der Sozialversicherung denke ich, dass man keine Veränderungen wird vornehmen müssen, wenn man dieses Arbeiten mit "Covid-19-bedingtem" Homeoffice-Arbeiten argumentieren kann (zumindest noch bis 31.12.2021). Ansonsten müsste man den Dienstnehmer in Ö abmelden und eine Versicherungsanmeldung in Portugal vornehmen (was für drei Monate ev. ein wenig aufwändig ist).

Steuerlich kommt es darauf an, wo der Arbeitnehmer ansässig ist bzw. wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist (Österreich oder Portugal). Liegt dieser in Portugal, so wäre der Arbeitslohn bzw. auch die anteiligen Sonderzahlungen nicht in Österreich steuerpflichtig, sondern in Portugal (worum sich der Arbeitnehmer selber kümmern müsste). Ist er aber in Österreich ansässig, so wird die dreimonatige Aufenthaltszeit wohl nicht "ins Gewicht" fallen und könnte man die Besteuerung in Österreich beibehalten.

Betreffend Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) wird es vermutlich keine Änderungen geben, es sei denn, es wechselt die SV nach Portugal, dann wären nämlich kein DB und auch kein DZ zu entrichten.

Das ist von mir aber von außen nur eine ganz vage Einschätzung. Wie erwähnt: man müsste sich den Sachverhalt noch etwas mehr im Detail ansehen.
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#3
Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Anwort, Herr Kurzböck!
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