01.09.2021, 16:24
Working-Holiday-Visum – Hilfstätigkeit bei einer Baufirma – kein Ferialarbeitnehmer
OGH 8 ObA 25/21s vom 26. Mai 2021
Kollektivvertrag für Arbeiter*innen im Baugewerbe
Arbeitet ein aus einem Drittstaat (Chile) stammender Arbeitnehmer außerhalb der Schulferien bei einem Bauunternehmen auf Basis eines Working-Holiday-Visums, wodurch er auch infolge der Ausländerbeschäftigungsverordnung vom Ausländerbeschäftigungsgesetz aus-genommen ist, und verrichtet er dabei klassische Hilfstätigkeiten, so kann er dafür nicht als Ferialarbeitnehmer nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter*innen im Baugewerbe entlohnt werden.
In diesem Fall gebührt ihm ein Entgelt als Hilfsarbeiter.
Ausführliche Darstellung dieses Falles erfolgt in WPA 15/2021.
Informationen zum Premium-Abo der WPA finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
OGH 8 ObA 25/21s vom 26. Mai 2021
Kollektivvertrag für Arbeiter*innen im Baugewerbe
Arbeitet ein aus einem Drittstaat (Chile) stammender Arbeitnehmer außerhalb der Schulferien bei einem Bauunternehmen auf Basis eines Working-Holiday-Visums, wodurch er auch infolge der Ausländerbeschäftigungsverordnung vom Ausländerbeschäftigungsgesetz aus-genommen ist, und verrichtet er dabei klassische Hilfstätigkeiten, so kann er dafür nicht als Ferialarbeitnehmer nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter*innen im Baugewerbe entlohnt werden.
In diesem Fall gebührt ihm ein Entgelt als Hilfsarbeiter.
Ausführliche Darstellung dieses Falles erfolgt in WPA 15/2021.
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