06.10.2021, 13:23
ÖFFI-Ticketkostenersatz: Jahresbetrag für die Laufzeit von November 2021 bis Oktober 2022 komplett im November 2021 ersetzt - Darstellung auf dem L 16
Eine Frage, die heute beim Softwarehersteller-Treffen aufgetaucht ist, könnte von breiterer Bedeutung sein (könnte ev. einige Leser*innen hier interessieren):
Öffi-Jahresticket, Kauf 1.11.2021: DG ersetzt den Jahresbetrag im November 2021.
Sind am L16-2021 12 Monate zu melden, oder nur 2 (Nov&Dez),
Rest per L16-2022?
Anmerkung: es gab hier ein paar Tonprobleme, darum habe ich im Nachgang beim Referenten (Mag. Proksch, der einen ganz tollen Vortrag hielt) direkt nachgefragt und folgenden Lösungsvorschlag unterbreitet:
Der komplette Betrag gehört in das neue "Betragsfeld" den L 16 für 2021.
Allerdings gehört ins Feld "Kalendermonate" die Zahl "2" für 2021 und die Zahl "10" ins Feld "Kalendermonate" für den L 16 2022.
Herr Mag. Proksch hat meine Darstellung bestätigt und noch Folgendes ergänzt:
Eine genaue zeitliche Vorgabe für die Kostenübernahme ist nicht definiert. Es ist daher grundsätzlich auch möglich, dass die Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988 erst am Anfang, während oder am Ende der Laufzeit des Tickets stattfindet. Der Konnex zwischen Ticket und Kostenübernahme ist zu dokumentieren (zB Vereinbarung, Rechnung(skopie) zum Lohnkonto).
Hinsichtlich der Erfassung des Kostenersatzes am Lohnkonto und auf dem Lohnzettel ist der Höhe nach auf den Zufluss beim Arbeitnehmer abzustellen, wogegen die Anzahl der Monate der Kostenübernahme entsprechend der Laufzeit des Tickets auf dem Lohnzettel zu erfassen ist.
Eine Frage, die heute beim Softwarehersteller-Treffen aufgetaucht ist, könnte von breiterer Bedeutung sein (könnte ev. einige Leser*innen hier interessieren):
Öffi-Jahresticket, Kauf 1.11.2021: DG ersetzt den Jahresbetrag im November 2021.
Sind am L16-2021 12 Monate zu melden, oder nur 2 (Nov&Dez),
Rest per L16-2022?
Anmerkung: es gab hier ein paar Tonprobleme, darum habe ich im Nachgang beim Referenten (Mag. Proksch, der einen ganz tollen Vortrag hielt) direkt nachgefragt und folgenden Lösungsvorschlag unterbreitet:
Der komplette Betrag gehört in das neue "Betragsfeld" den L 16 für 2021.
Allerdings gehört ins Feld "Kalendermonate" die Zahl "2" für 2021 und die Zahl "10" ins Feld "Kalendermonate" für den L 16 2022.
Herr Mag. Proksch hat meine Darstellung bestätigt und noch Folgendes ergänzt:
Eine genaue zeitliche Vorgabe für die Kostenübernahme ist nicht definiert. Es ist daher grundsätzlich auch möglich, dass die Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988 erst am Anfang, während oder am Ende der Laufzeit des Tickets stattfindet. Der Konnex zwischen Ticket und Kostenübernahme ist zu dokumentieren (zB Vereinbarung, Rechnung(skopie) zum Lohnkonto).
Hinsichtlich der Erfassung des Kostenersatzes am Lohnkonto und auf dem Lohnzettel ist der Höhe nach auf den Zufluss beim Arbeitnehmer abzustellen, wogegen die Anzahl der Monate der Kostenübernahme entsprechend der Laufzeit des Tickets auf dem Lohnzettel zu erfassen ist.