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Hausbetreuer - Sachbezug Wohnung / U-Bahnsteuer
#1
Hallo,
ich habe geringfügige Hausbetreuer.
Diese LV habe ich übernommen.
2 Fragen bitte:

a) die Adresse der DNin ist die Adresse des Dienstgebers. Daher stellt sich die Frage ob hier ggf. Sachbezug anzusetzen ist? Vermutlich nicht weil die DNin ja Miete ganz normal zahlt, richtige Schlussfolgerung?

b) Wenn das ganz an einer Wiener Adresse ist, nehme ich an das die Voraussetzung für U-Bahnsteuer ganz normal gelten (weil Dienstnehmereigenschaft aber wenn unter 10 Std. Arbeitszeit / Woche befreit).

DANKE + LG
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#2
Zunächst wird man eventuell klären müssen, was genau Sie unter Hausbetreuern verstehen. Geht es hier um das, was man früher Hausbesorger nannte oder ist damit die "24-Stunden-Betreuung" für pflegebedürftige Personen gemeint.

Ich orte zwar, dass es sich hier um Ersteres handeln könnte, aber kann dies jetzt mal nur erahnen.

Zu Frage 1:

Genau DAS lässt sich jetzt nicht wirklich sagen. Es ist dieselbe Adresse, wie Sie schreiben, aber möglicherweise nicht derselbe Haushalt, sondern an derselben Adresse eine "andere Wohnung" (wie gesagt: ich vermute das jetzt einfach mal). 

Es lässt sich auch leider nicht erkennen, um welchen konkreten Sachbezug es sich in Ihrem Fall eventuell handeln könnte, den Sie gerne abklären möchten. Ich kann auch hier nur vermuten, dass Sie den Wohnraumsachbezug meinen. Wenn Sie sich dazu den § 2 der Sachbezugswerte-VO ansehen, werden Sie schnell erkennen, dass ich mit den hier gegebenen Angaben auch nicht wirklich zu einer befriedigenden Rückmeldung kommen werde bei den vielen Möglichkeiten, die es hier gibt. Wenn sie tatsächlich Miete bezahlt, müsste man klären, ob sie Mieterin ist oder ob sie lediglich in einer Dienstwohnung lebt und dafür einen Kostenbeitrag bezahlen muss. Davon ausgehend muss man sich die näheren Details über die Dienstwohnung ansehen. Dabei kann herauskommen (muss aber nicht), dass die Höhe des Kostenbeitrages den sonst möglichen Sachbezug übersteigt und dass man nichts weiter ansetzen muss (wie Sie hoffen bzw. vermuten). 

Aber hier wäre es sinnvoll in nähere Falldetailbetrachtungen einzusteigen (ev. über eine Beratung), um dann zum richtigen Ergebnis zu kommen.


Zu Frage 2:

Wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt, dann besteht schon eine persönliche Befreiung von der Wiener Dienstgeberabgabe.
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#3
Guten Tag Herr Kurzböck,

danke für Ihre Rückmeldung.

Ganz genau Hausbesorger und SB Dienstwohnung.

DANKE - FROHE WEIHNACHTEN Ihnen und ALLES GUTE für 2023.
Vielen Dank für Ihre immerwährende wertvolle Unterstützung.
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