03.11.2021, 22:29
Was man alles zur "Drei-G-Regelung am Arbeitsplatz" wissen sollte
Das BMA hat dazu ein Frage-Antworten-Protokoll publiziert:
https://www.bma.gv.at/Services/News/Coro...platz.html
Eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Brunner dazu:
https://mfg-oe.at/wp-content/uploads/202...c3nTY8KOD8
Eine Zusammenstellung der WKO
https://www.wko.at/service/k/arbeitsrech...on_a9RPG40
Die erste Novelle der 3. Covid-Maßnahmen-Verordnung:
Dabei sollen Selbsttests („Wohnzimmertests“) ab 8. November 2021 nicht mehr als 3G-Nachweis am Arbeitsplatz zählen dürfen (die in § 1 Abs. 2 Z. 4 lit. b enthaltenen Antigentests zur Eigenanwendung werden aus der Verordnung gestrichen). Auch ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist, soll ab 8. November 2021 nicht mehr als 3G-Nachweis zählen (§ 1 Abs. 2 Z. 4 lit. c der ursprünglichen Verordnung). Ein Antigentest einer befugten Stelle (zB „Teststraße“), bei dem die Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, zählt bis auf Weiteres als 3G-Nachweis.
Hier geht es zum VO-Text:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/456/20211102
Hier geht es zur Reaktion der Sozialpartner auf diese Änderung (und sie bewegen sich doch!):
https://orf.at/stories/3235145/
Das BMA hat dazu ein Frage-Antworten-Protokoll publiziert:
https://www.bma.gv.at/Services/News/Coro...platz.html
Eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Brunner dazu:
https://mfg-oe.at/wp-content/uploads/202...c3nTY8KOD8
Eine Zusammenstellung der WKO
https://www.wko.at/service/k/arbeitsrech...on_a9RPG40
Die erste Novelle der 3. Covid-Maßnahmen-Verordnung:
Dabei sollen Selbsttests („Wohnzimmertests“) ab 8. November 2021 nicht mehr als 3G-Nachweis am Arbeitsplatz zählen dürfen (die in § 1 Abs. 2 Z. 4 lit. b enthaltenen Antigentests zur Eigenanwendung werden aus der Verordnung gestrichen). Auch ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist, soll ab 8. November 2021 nicht mehr als 3G-Nachweis zählen (§ 1 Abs. 2 Z. 4 lit. c der ursprünglichen Verordnung). Ein Antigentest einer befugten Stelle (zB „Teststraße“), bei dem die Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, zählt bis auf Weiteres als 3G-Nachweis.
Hier geht es zum VO-Text:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/456/20211102
Hier geht es zur Reaktion der Sozialpartner auf diese Änderung (und sie bewegen sich doch!):
https://orf.at/stories/3235145/