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Die jüngsten Beschlüsse des Finanzausschusses für die LV relevant - die voraussichtlichen Gesetzestexte
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Die jüngsten Beschlüsse des Finanzausschusses für die LV relevant - die voraussichtlichen Gesetzestexte

Die Texte aus den Gesetzesentwürfen zu den jüngsten Beschlüssen im Finanzausschuss lauten

§ 124b Z 380 bis 382 EStG 1988

380. § 16 Abs. 1 Z 6 lit. h und § 68 Abs. 7 sind auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise anwendbar. Dies gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Oktober 2021 beginnen und vor dem 1. Jänner 2022 enden.

Das bedeutet, dass diese Begünstigungen, die bis 30.06.2021 galten, nun für die gesamten Kalendermonate November und Dezember 2021 gelten werden

381. Können Einsatztage im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16c aufgrund der COVID-19-Krise in den Kalendermonaten November und Dezember 2021 nicht stattfinden und werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen weiter gewährt, können diese gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c steuerfrei behandelt werden.


382. Wird im Kalenderjahr 2021 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro an seine Arbeitnehmer ausgeben. Diese Gutscheine stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 dar.“

Quelle:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...021033.pdf
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