14.12.2021, 22:11
Die nächste OGH-Entscheidung zur Frage, ob Kurzarbeit Kündigungsschutz bedeutet
Erneut hat der OGH ausgesprochen, dass die Sozialpartnervereinbarung (BV und EV) keinen individuellen Kündigungsschutz bewirkt (29.11.2021, 8 ObA 50/21t). Das betrifft sowohl Arbeitnehmer, deren Kollegen in Kurzarbeit sind, als auch Arbeitnehmer, die der Kurzarbeit selbst (direkt) unterliegen. Die (Nicht-)erfüllung der Auffüllverpflichtung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sondern allenfalls förderrechtliche Konsequenzen.
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...einbarung/
Erneut hat der OGH ausgesprochen, dass die Sozialpartnervereinbarung (BV und EV) keinen individuellen Kündigungsschutz bewirkt (29.11.2021, 8 ObA 50/21t). Das betrifft sowohl Arbeitnehmer, deren Kollegen in Kurzarbeit sind, als auch Arbeitnehmer, die der Kurzarbeit selbst (direkt) unterliegen. Die (Nicht-)erfüllung der Auffüllverpflichtung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sondern allenfalls förderrechtliche Konsequenzen.
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...einbarung/