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Aufwandsentschädigungen betreffend Testungen und Impfaktionen
#1
in der lt. Ausgabe Wiku 4u5 gab es einen Hinweis bzgl. Personal in Impf- und Teststraßen:

In den FAQ zur steuerlichen Beurteilung bzgl. diesen Personen steht, 

unter 5. dass der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung zu den betrieblichen Einkünften zählt....

unter 6. dass der Auftraggeber - in der Regel - eine Mitteilung nach § 109a EStG zu machen hätte

ich habe nun einen Fall (eigentlich schon 2), wo das Land NÖ einen normalen Lohnzettel gemeldet hat - kann das stimmen? Wie oder wo wäre dann der steuerfreie Teil einzutragen?

danke
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#2
Zu den von Ihnen genannten FAQ kann ich leider nichts sagen, weil Sie die hier im Text auch leider nicht verlinkt haben.

Ich gehe aber davon aus, dass das Widergegebene tatsächlich so dort stehen mag.

Allerdings kann ich diese Auffassung nicht in der Allgemeinheit teilen, weil man doch klären müsste (im Einzelfall), ob eine organisatorische Eingliederung vorliegt oder nicht bzw. inwieweit im Einzelfall eine persönliche Abhängigkeit vorliegt oder nicht.

Also die Rechtsfolge, dass man hier eine Wertung des pflichtigen Teils als betriebliche Einkünfte vorzunehmen hätte und im Regelfall eine § 109a-ESTG-Meldung durchführen muss, hat meiner Einschätzung nach keine Rechtsgrundlage, wird aber von der Finanzverwaltung möglicherweise zur Kenntnis genommen und will man hier offenbar sehr großzügig sein.

Ob das dann im Einzelfall für jemanden ideal ist oder nicht, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier einfach den Bürokratieaufwand in Grenzen halten wollte (wo er woanders massiver ist). Das Land NÖ wird mit Sicherheit seine Gründe haben, davon nicht Gebrauch zu machen.
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