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Kündigung wegen längerer Krankenstände und Fragen der Behindertendiskriminierung
#1
Kündigung wegen längerer Krankenstände und Fragen der Behindertendiskriminierung

Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin war nach einer Operation ca zweieinhalb Monate im Krankenstand und sollte auch danach bestimmte Tätigkeiten vermeiden (10 kg Hebebeschränkung ua), wobei die ärztlichen Empfehlungen über die Dauer der Einschränkungen divergierten.

Im späteren Kündigungszeitpunkt hatte sie keine Funktionseinschränkungen mehr.

Der Arbeitgeber war gezwungen aus Rationalisierungsgründen Kündigungen auszusprechen. Die Arbeitnehmerin wurde wegen ihrer Fehlzeiten gekündigt, die aus verschiedenen, nie sechs Monate übersteigenden Krankenständen resultierten, primär aber wegen einer „Wanderniere“.

Die Anfechtungsklage, wonach die Dienstgeberkündigung aufgrund Diskriminierung wegen Vorliegens einer Behinderung zu Unrecht erfolgt war und daher unwirksam wäre, wurde jedoch in allen Instanzen (auch vom OGH) abgewiesen.

Auf den WIKU-Punkt gebracht:

Lagen bei einer Arbeitnehmer mehrere Krankenstände vor, die für sich genommen, nie länger als je 6 Monate dauerten und lag auch keine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes vor, so konnte die aus Rationalisierungsgründen erfolgte Dienstgeberkündigung von der Arbeitnehmerin nicht als mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz angefochten werden.

Die ausführliche Darstellung dieser Entscheidung erfolgt in Ausgabe Nr. 13-2022 der WIKU-Personal aktuell.
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