16.09.2022, 14:53
Folgender Fall: das Dienstverhältnis endet am 31.10.2022 durch Kündigung Dienstgeber
Muss man nun bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung (Verlängerung der Pflichtversicherung bis Ende November) die jährliche Erhöhung der KV-Löhne ab 01. November 2022 (Metallindustrie-KV) noch mitberücksichtigen oder wird die Berechnung vom Oktober-Lohn-Brutto gemacht, da ja schon ausgetreten ab 01. November?
Muss man nun bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung (Verlängerung der Pflichtversicherung bis Ende November) die jährliche Erhöhung der KV-Löhne ab 01. November 2022 (Metallindustrie-KV) noch mitberücksichtigen oder wird die Berechnung vom Oktober-Lohn-Brutto gemacht, da ja schon ausgetreten ab 01. November?