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Corona-Hilfen EAR
#1
Hallo, 

wie verschiebe ich bei einem EAR die Corona-Hilfen von einem Jahr ins andere? (Einige müssen ins dieses Jahr, für welches sie beantragt wurden und nicht, wann die Zahlung erfolgt ist) - da es für steuerliche Zwecke dient, wäre ich bei einer MWR - simmt das? Oder liege ich mit dem Gedanken ganz falsch.

Danke
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#2
ich würde sie einbuchen (sonstige Forderung an übrige Erträge COVID).
Bei einem EA-Rechner gibt es eigentlich nur eine steuerliche Gewinnermittlung.
Da die EAR auch für die Bank als Unterlage dient, verwende ich die MWR nur für davon abweichende steuerliche Behandlungen (Bewirtung, endbesteuerte Erträge, etc.)
LG
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