03.02.2023, 09:49
Hallo!
Bitte um Hilfe ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keinen 'Haken' gibt...
Die DN eines Zimmermeisterbetriebes sind seit Anfang Dezember 'stempeln'.
Mitte Februar sollen sie wieder in der Firma angemeldet werden (zu den selben Konditionen wie im letzten Jahr).
Sie möchten sich nun die Abfertigung alt vorzeitig auszahlen lassen.
Nun meine Frage:
Wo ist der Haken?
Wenn jedoch schon bei Beendigung des DV vereinbart wird, dass dieses im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden soll, kann ich ja keine Besteuerung nach § 67 (3) EStG vornehmen.
Oder irre ich mich da?
Danke im Voraus!
Bitte um Hilfe ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keinen 'Haken' gibt...
Die DN eines Zimmermeisterbetriebes sind seit Anfang Dezember 'stempeln'.
Mitte Februar sollen sie wieder in der Firma angemeldet werden (zu den selben Konditionen wie im letzten Jahr).
Sie möchten sich nun die Abfertigung alt vorzeitig auszahlen lassen.
Nun meine Frage:
Wo ist der Haken?
Wenn jedoch schon bei Beendigung des DV vereinbart wird, dass dieses im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden soll, kann ich ja keine Besteuerung nach § 67 (3) EStG vornehmen.
Oder irre ich mich da?
Danke im Voraus!