Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen 2023
#1
Im Jahr 2023 beträgt die Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen insgesamt € 13.500,00 (2022: € 13.200,00).

Beträgt der Barwert einer Pensionsabfindung maximal diesen Betrag, so ist die Anwendung des Hälftesteuersatzes möglich.

Achtung:

Der Betrag für 2023 beträgt nicht - wie ursprünglich gedacht - € 13.500,00 - sondern € 14.400,00.

Dies wurde soeben von der FMA verlautbart:

https://www.fma.gv.at/pensionskassen/off...ebe0dc07bc
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste