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Gewinnfreibetrag - Übertragung stiller Reserven
#1
Kann man ein Wirtschaftsgut, auf das stille Reserven übertragen wurden (ganze Anschaffungswert wurde ausgeschöpft) auch als WG für inv. GFB nehmen?
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#2
Ja, das ist möglich. Als Anschaffungskosten für den investitionsbedingten GFB gilt allerdings nur der nach der Übertragung verbleibende Betrag (EStR Rz 3868).

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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