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Kann man ein Wirtschaftsgut, auf das stille Reserven übertragen wurden (ganze Anschaffungswert wurde ausgeschöpft) auch als WG für inv. GFB nehmen?
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Ja, das ist möglich. Als Anschaffungskosten für den investitionsbedingten GFB gilt allerdings nur der nach der Übertragung verbleibende Betrag (EStR Rz 3868).
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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