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SVS-Vorauszahlung steuermindernd?
#1
Liebes Forum,

ich hätte eine Frage bzgl. SVS-Vorauszahlung und Steuerminderung.
(Einnahmen-Ausgaben-Rechner)

Wenn man im Jahr 2022 noch für das Jahr 2022 eine höhere Vorauszahlung für die SVS tätigt, dann reduziert diese ja auch die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Laut Auskunft der SVS kann man Nachzahlungen für die SVS (zB für 2021) sofort fällig stellen lassen, dann würden diese auch die Bemessungsgrundlage reduzieren.
Mein Klient hat diese sofortige Fälligstellung beantragt und von der SVS per Mail folgende Antwort erhalten:
"Wir haben die Nachbelastung für 2021 wie gewünscht fällig gestellt. Wir schreiben Ihnen diese zur Gänze im 1. Quartal 2023 vor. Gerne können Sie die Nachbelastung bereits im aktuellen Kalenderjahr voraus zahlen."

Hat hier jemand Erfahrung?
Soweit ich weiß, wird das von Seiten des Finanzamtes sehr genau geprüft.
Kann mein Klient, die Nachzahlung für 2021 noch im Jahr 2022 tätigen und reduziert diese dann auch die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer?
Auch wenn die Vorschreibung dazu erst auf der Beitragsvorschreibung vom 1. Quartal 2023 steht.

Herzlichen Dank!
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#2
Hallo Manuela,

Die Zahlung muss noch im Jahr 2022 erfolgen (Abfluss), damit sie noch heuer in der EA-Rechnung berücksichtigt wird. Da es sich um die tatsächliche Nachbelastung 2021 handelt, genügt der Nachweis für die Finanz (siehe dazu RZ 3478a ESt-RL).

LG
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#3
Danke! Kenn mich aus.
liebe Grüße
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