20.12.2022, 15:26
Lieber Herr Kurzböck,
ein Mitarbeiter ist seit 2001 beschäftigt.
Laut Gastro-KV steht ihm Jubiläumsgeld zu.
https://www.kollektivvertrag.at/kv/hotel...rie/305737
Für 10-jährige ununterbrochene Dienstzugehörigkeit 1 Monatslohn (2011)
Für 15 Jahre 1,5 Monatslöhne (2016)
Dieses wurde ihm jedoch nicht ausbezahlt.
Hat der Dienstnehmer prinzipiell noch Anspruch auf die Jubiläumsgelder?
Zur Verjährungsfrist finde ich im KV nichts, gilt hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren lt. § 1486 Z 5 ABGB? Oder muss hier die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren zur Anwendung kommen?
Wenn das Jubiläumsgeld nachträglich ausbezahlt wird, gilt lt. KV, dass für die Berechnung
„der am Tag des Anspruches geltende, im jeweiligen Lohnübereinkommen festgelegte Mindestmonatslohn zugrunde gelegt“ wird.
Das heißt, dass jeweils der Monatslohn aus 2011 und aus 2016 herangezogen wird?
Vielen Dank & LG, Ingrid Neissl
ein Mitarbeiter ist seit 2001 beschäftigt.
Laut Gastro-KV steht ihm Jubiläumsgeld zu.
https://www.kollektivvertrag.at/kv/hotel...rie/305737
Für 10-jährige ununterbrochene Dienstzugehörigkeit 1 Monatslohn (2011)
Für 15 Jahre 1,5 Monatslöhne (2016)
Dieses wurde ihm jedoch nicht ausbezahlt.
Hat der Dienstnehmer prinzipiell noch Anspruch auf die Jubiläumsgelder?
Zur Verjährungsfrist finde ich im KV nichts, gilt hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren lt. § 1486 Z 5 ABGB? Oder muss hier die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren zur Anwendung kommen?
Wenn das Jubiläumsgeld nachträglich ausbezahlt wird, gilt lt. KV, dass für die Berechnung
„der am Tag des Anspruches geltende, im jeweiligen Lohnübereinkommen festgelegte Mindestmonatslohn zugrunde gelegt“ wird.
Das heißt, dass jeweils der Monatslohn aus 2011 und aus 2016 herangezogen wird?
Vielen Dank & LG, Ingrid Neissl