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Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.
#1
Guten Tag,

wie verhält sich das mit der Kombination Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung.
Beispiel: der gleiche Dienstnehmer erhält in Firma A eine Teuerungsprämie von € 3000 und in der Firma B eine Gewinnbeteilgung von €3000.

Würde dies auch eine Pflichtveranlagung auslösen?

Danke schon mal herzlich für Ihre Rückmeldung

ganz liebe Grüße
Karin TILLI


p.S. ich beziehe mich dabei auf die Änderungen des EStG im BGBL I ausgegeben 6.12.2022:
die „Anleinung“ der Teuerungspämie (= maximal
steuerfreie Gesamtsumme betreffend Teuerungsprämie
je Arbeitnehmer:in = €3.000,00 - Überschreitung
als Folge der Zahlung durch mehrere Arbeitgeber:innen
= Pflichtveranlagung und Besteuerung des Überschreitungsbetrages
nach Tarif direkt beim Arbeitnehmer
bzw. der Arbeitnehmerin.
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#2
Der endgültige Gesetzestext (§ 124b Z 408 lit. d EStG 1988) lautet:

"Die Teuerungsprämie ist beim Arbeitnehmer nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von 3 000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Wird im Kalenderjahr mehr als 3 000 Euro Teuerungsprämie samt Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 steuerfrei berücksichtigt, ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Abs. 1 zu veranlagen.“

Das bedeutet - auf Ihre Frage bezogen - konkret, dass das arbeitgeberüberschreitende Bezahlen von Arbeitnehmergewinnbeteiligung und Teuerungsprämie mit einer Gesamtsumme von mehr als € 3.000,00 brutto zu einer Pflichtveranlagung samt Nachversteuerung beim Arbeitnehmer führt.

In der Ausgabe Nr. 1/2023 meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell werde ich im Teil 2 des Neuerungen-ABC darüber auch noch im Detail berichten.
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#3
vielen lieben Dank! ... und natürlich schöne Weihnachten und vor allem ein paar wunderbare erholsame Feiertage Wink
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