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Verlängerung der Covid-19-Risikofreistellungen bis 30.04.2023
#1
Nachdem durch eine Änderung im ASVG die Möglichkeit dazu geschaffen wurde, die Covid-19-Risikofreistellungen bis längstens 30. Juni 2023 zu verlängern, wurde nunmehr mittels Verordnungen davon Gebrauch gemacht, allerdings vorläufig nur für die Zeit bis 30.04.2023.

Zur "Freistellungs-VO" für den öffentlichen Dienst (BGBl II Nr. 503, ausgegeben am 30.12.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/503/20221230


Zur "Freistellungs-VO" für "alle anderen" (BGBl II Nr. 506, ausgegeben am 30.12.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/506/20221230


Die ÖGK informierte im Newsletter Nr. 16/2022 (vom 29.12.2022) über die nun leicht adaptierte Rechtslage. Zu diesem Artikel gelangen Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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