11.01.2023, 19:13
Die Verkehrsbeschränkungs-Verordnung (also die Regelungen, welche seit 1.8.2022 unter anderem auch das Arbeitsleben anstelle der Quarantäne regeln) gilt auch noch über den 15.01.2023 hinaus. Es gibt aktuell in dieser Verordnung nämlich keine Befristung.