25.04.2023, 08:18
Ein Dienstnehmer (KV Land- und Forstwirtschaft) ist im (Haushalt) des Landwirtes aufgenommen.
Für die arbeitsplatznahe Unterkunft (Burschenzimmer) braucht kein Sachbezug gerechnet werden. Jedoch erhält der Dienstnehmer volle Verpflegung.
Laut telef. Auskunft der Landeslandwirtschaftskammer kann man den KV-Mindestlohn aufsplitten in Bruttolohn (KV-Mindest minus 156,96) und in Sachbezug 156,96.
kann diese Auskunft stimmen? Danke
Für die arbeitsplatznahe Unterkunft (Burschenzimmer) braucht kein Sachbezug gerechnet werden. Jedoch erhält der Dienstnehmer volle Verpflegung.
Laut telef. Auskunft der Landeslandwirtschaftskammer kann man den KV-Mindestlohn aufsplitten in Bruttolohn (KV-Mindest minus 156,96) und in Sachbezug 156,96.
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