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Keine DZ-Pflicht bei Rechtsanwalts-GmbH
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Keine DZ-Pflicht bei Rechtsanwalts-GmbH
 
VwGH Ra 2019/13/0019 vom 12. Juni 2019
§ 122 Abs. 7 WKG
 
So entschied der VwGH:
1.    Die Pflicht zur Entrichtung eines Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage II = DZ) gründet sich auf § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG.
2.    Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (DZ-Beiträge)  sind daher nur von "Kammermitgliedern" iSd WKG zu entrichten.
3.    Eine Rechtsanwalts-GmbH ist kein Mitglied der Wirtschaftskammern (vgl § 2 WKG iVm der Anlage zum WKG). Aus diesem Grund ist auch keine DZ-Pflicht gegeben.
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