10.09.2019, 07:23
BUAK-Zahlungen an deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig
BFG RV/7102536/2015 vom 03. März 2017
Art. 18 DBA Deutschland
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
Art. 18 DBA Deutschland
1. Es besteht eine langjährige, einhellige und mit der deutschen Finanzverwaltung abgestimmte Rechtsauffassung, wonach Zahlungen aus der österr. BUAK den Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland „Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung“ erfüllen.
2. Derartige Entgeltzuflüsse aus der BUAK sind daher auch von einem deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig.