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BUAK-Zahlungen an deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig
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BUAK-Zahlungen an deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig
 
BFG RV/7102536/2015 vom 03. März 2017
Art. 18 DBA Deutschland
 
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1.    Es besteht eine langjährige, einhellige und mit der deutschen Finanzverwaltung abgestimmte Rechtsauffassung, wonach Zahlungen aus der österr. BUAK den Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland „Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung“ erfüllen.
2.    Derartige Entgeltzuflüsse aus der BUAK sind daher auch von einem deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig.
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