23.09.2019, 07:58
Anschaffung eines Segway X2 keine außergewöhnliche Belastung bei einer Gehbehinderung von 50%
Die Anschaffung eines Segway X2 stellt bei einer aufgrund einer Amputation der linken Großzehe und des ersten Mittelfußknochens verursachten 50%igen Gehbehinderung keine außergewöhnliche Belastung (Behindertenhilfsmittel) dar.
BFG RV/4100510/2015 vom 21. Juni 2019
§ 34 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis: