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Anschaffung eines Segway X2 keine außergewöhnliche Belastung bei einer Gehbehinderung
#1
Anschaffung eines Segway X2 keine außergewöhnliche Belastung bei einer Gehbehinderung von 50%
 
BFG RV/4100510/2015 vom 21. Juni 2019
§ 34 EStG 1988
 
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
 
Die Anschaffung eines Segway X2 stellt bei einer aufgrund einer Amputation der linken Großzehe und des ersten Mittelfußknochens verursachten 50%igen Gehbehinderung keine außergewöhnliche Belastung (Behindertenhilfsmittel) dar.
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