11.11.2023, 15:24
Ein Jahresumsatzsteuererklärung hat aufgrund von Entnahmen nachträglich zu einer Nachzahlung von ca. 4000 € geführt.
Der Klient hat die Nachzahlung vor Bescheiderlassung überwiesen (1-12/2022).
Nun wurden 2 % Strafzuschlag erlassen, die Bezahlung erfolgte jedoch vor Bescheiderstellung und vor 30.06.2023.
Ist der Stafzuschlag wirklich festzusetzen (eine sich ergebende Abgabennachzahlungen hat ein Zahlungsziel von einem Monat ab Bescheidzustellung?
Der Klient hat die Nachzahlung vor Bescheiderlassung überwiesen (1-12/2022).
Nun wurden 2 % Strafzuschlag erlassen, die Bezahlung erfolgte jedoch vor Bescheiderstellung und vor 30.06.2023.
Ist der Stafzuschlag wirklich festzusetzen (eine sich ergebende Abgabennachzahlungen hat ein Zahlungsziel von einem Monat ab Bescheidzustellung?