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Wiederaufnahme Bescheid 2022 AV - Nachzahlung
#1
S.g. Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal stehe ich vor einer Aufgabe, die ich so noch nie hatte, aber nur daraus lernt man:

Pensionist (ÖBB) gibt AV 2022 ab, erhält GS, darunter auch die Einmalzahlung zur Teuerung über die AV; Bescheid v. 3.7.23
Am 16.1.24 kommt ein neuer Bescheid 2022 mit einer Nachzahlung; die Einmalzahlung über die AV wird aufghoben, da der Pensionst diese schon
mit der laufenden Pension erhalten hat; warum und wieso geht aus der, nach meiner Ansicht, sehr dürftigen Bescheidbegründund nicht hervor;

Ich rufe das FA an: Erklärung: Die ÖBB hat bei der ersten LZ Übermittlung das "Hackerl" bei der Außerordt. Einmalzahlung nicht gesetzt, und deswegen am 16.11.23 nochmal geschickt; für mich ist es nicht mehr kontollierbar, denn der "alte" LZ ist überschrieben;

Ich rufe die ÖBB an; folgendes Szenario ist korrekt: Auch bei der ersten LZ Ü war das Hackerl gesetzt, nur gab es scheinbar Probleme bei der Datenübermittlung und schien beim FA nicht auf; sehr wohl war aber der steurfreie Betrag auf dem LZ ersichtlich(weitere sonstige Bezüge); das FA hat das irgendwie bemerkt und die ÖBB um nochmalige Übermittlung ersucht;
Grundsätzlich hat der Pensionist 2 mal die Einmalzahlung erhalten, kein Thema; aber erstens ist die Begründung nicht aussagekräftig; zweitens war es kein Fehler der ÖBB und Drittens war die Einmalzahlung auch am ersten LZ schon ersichtlich, nur das Hackerl hat gefehlt; kann man diese Umstände nun einfach so dem Pensionisten umhängen, und die Doppelzahlung rückfordern?
Anbei der Wiederaufnahme Bescheid (2) mit der Begründung, sowie der erste Bescheid (1)
.pdf   Bescheid Josef 1 .pdf (Größe: 394,2 KB / Downloads: 19)
Danke vorab!
.pdf   Bescheid Josef 2.pdf (Größe: 386 KB / Downloads: 17)
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#2
Hallo, der Wiederaufnahmebescheid selbst ist hier nicht dabei, nur die beiden Sachbescheid (Alt und Neu), ich gehe aber davon aus, dass im Wiederaufnahmebescheid selbst auch keine ordentliche Begründung steht. Ich hatte den gleichen Fall schon bei einer Klientin von mir, Pensionsbezüge vom Amt der NÖ Landesregierung. Die Begründung im Wiederaufnahmebescheid und auch im neuen Sachbescheid ist sehr dürftig. Ich habe jedenfalls gegen den Wiederaufnahmebescheid Beschwerde eingelegt. LG Reinhold Auer
Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Auer
Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder,
Unternehmensberater

Linzer Straße 55/3
A-3003 Gablitz
Tel.: 0699/81 866 399
Fax: 02231/67 668
Mail: reinhold@stb-auer.at
WT-Code: 233990

Zertifizierter Verfahrensrechtsexperte
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#3
S.g. Hr. Auer,

Danke für Ihre Antwort, und richtig, am Wiederaufnahmebescheid steht genau das Selbe. Ich hatte auch vor Beschwerde einzulegen und fühle mich nun bestärkt. MFG Petra Langstadlinger
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