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Taggeld - Ausland - KV Datenverarbeitung+Informationstechnologie
#1
Ich hatte einfragen zu oben genannten KV - hier ist im §8 Abs. 3 d) angeführt, dass die Taggelder ab dem 31. Kalendertag zu küren sind. Die Auslandsreisen sind im Anhang 
III des KV im §26Z4 EStG geregelt wo auf die  die VerordnungGBl 1993/483 undBl 1994/665 - demnach gilt die Kürzung meines Verständnisses nur für die Taggelder im Inland.

Hat jemand von Euch diesen KV abzurechnen und Erfahrung damit.

Bitte um Eure Unterstützung,

vielen Dank Alexander
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#2
Nein. Diesen Unterschied würde ich nicht sehen.
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