02.02.2024, 16:38
Hallo,
ich habe in einem Unternehmen das dem KV Angestellte bei Immobilienverwaltern unterliegt einen Eintritt per 17. Jänner 2024.
Der Angestellte hat ein Monatsgehalt von 510,21 €, durch die Aliquotierungsregel im KV (Teiler 26 im Eintrittsmonat) ergibt sich ein Jänner-Gehalt von 294,35 €.
BMD rechnet nun auf 30 Tage hoch und meldet mir ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze.
Es handelt sich um ein unbefristetes Dienstverhältnis, meiner Meinung nach müsste daher die Hochrechnung unterbleiben.
Ist die geringfügige Abrechnung korrekt?
LG Verena
ich habe in einem Unternehmen das dem KV Angestellte bei Immobilienverwaltern unterliegt einen Eintritt per 17. Jänner 2024.
Der Angestellte hat ein Monatsgehalt von 510,21 €, durch die Aliquotierungsregel im KV (Teiler 26 im Eintrittsmonat) ergibt sich ein Jänner-Gehalt von 294,35 €.
BMD rechnet nun auf 30 Tage hoch und meldet mir ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze.
Es handelt sich um ein unbefristetes Dienstverhältnis, meiner Meinung nach müsste daher die Hochrechnung unterbleiben.
Ist die geringfügige Abrechnung korrekt?
LG Verena