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Aliquotierung Gehalt Einstiegsmonat - Geringfügigkeitsgrenze überschritten?
#1
Hallo,

ich habe in einem Unternehmen das dem KV Angestellte bei Immobilienverwaltern unterliegt einen Eintritt per 17. Jänner 2024.
Der Angestellte hat ein Monatsgehalt von 510,21 €, durch die Aliquotierungsregel im KV (Teiler 26 im Eintrittsmonat) ergibt sich ein Jänner-Gehalt von 294,35 €.
BMD rechnet nun auf 30 Tage hoch und meldet mir ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze.

Es handelt sich um ein unbefristetes Dienstverhältnis, meiner Meinung nach müsste daher die Hochrechnung unterbleiben.

Ist die geringfügige Abrechnung korrekt?

LG Verena
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#2
Wenn eine geringfügige Beschäftigung vereinbart wurde und lediglich die Art der Aliquotierung dazu führen würde, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten würde, so liegt dennoch Geringfügigkeit nach der Judikatur des VwGH vor.

Es ist gut, wenn ein Lohnprogramm diesbezüglich eine Kontrollfunktion ausübt, damit man nicht fahrlässigerweise etwas übersieht, aber das "Hochrechnen" wurde in den letzten 3 Jahren vom VwGH ein wenig aus dem Schussfeld genommen.
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