19.02.2024, 19:13
§ 1 Z 14a AuslBG-VO regelt mit Wirkung ab 20.02.2024 folgende Ausnahme:
Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben, hinsichtlich ihrer Beschäftigung während eines längstens zwölfmonatigen Ferienaufenthalts im Bundesgebiet, sofern österreichische Staatsangehörige in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen eines bilateralen Programmes für berufliche Entwicklung und kulturellen Austausch eine Beschäftigung aufnehmen dürfen
BGBl. II Nr. 59, ausgegeben am 19.02.2024
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/59/20240219
Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben, hinsichtlich ihrer Beschäftigung während eines längstens zwölfmonatigen Ferienaufenthalts im Bundesgebiet, sofern österreichische Staatsangehörige in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen eines bilateralen Programmes für berufliche Entwicklung und kulturellen Austausch eine Beschäftigung aufnehmen dürfen
BGBl. II Nr. 59, ausgegeben am 19.02.2024
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/59/20240219