Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn
#1
Hallo liebes Forum!

Da in unserem KV Handel heuer keine abgabenfreie Mitarbeiterprämie möglich ist, suchen wir nach passenden Alternativen.

Nun bin ich auf die Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn gekommen. Ist zwar "nur" lohnsteuerfrei aber scheint eine gute Lösung
zu sein wenn die Konzernvorgaben erfüllt werden.

Dazu ergeben sich für mich folgende Fragen:

1.) Kann ich als Unternehmen heute (also rückwirkend) sagen, ich beteilige meine Mitarbeiter zum Wert X (maximal 3.000) am Gewinn 2023? 
    Oder muss ich das bereits im laufenden Geschäftsjahr für die Auszahlung im nächsten machen?

2.) Ist es möglich diese Gewinnbeteiligung für jedes Jahr einmalig und individuell abzuschließen? 
     Also ergibt sich daraus für den Mitarbeiter dann keine laufende jährliche Forderung danach?
     Ergibt sich im Gegenzug für den Dienstgeber keine Verpflichtung diese jedes Jahr auszubezahlen?

3.) Als Auszahlungskriterium € 3.000,-- für Vollzeitmitarbeiter und aliquot für die Teilzeitmitarbeiter?

Danke vorab für Eure Antworten!

lg
Enibas
Zitieren
#2
Zu Frage 1:

Der Zeitpunkt der Vereinbarung ist hier nicht wirklich wesentlich. Das kann ohne Weiteres auch noch heuer in Bezug auf das Vorjahresergebnis geschehen. In der Praxis wird das auch in vielen so gemacht, vor allem in jenen Fällen, bei denen es nicht zu regelmäßigen Zahlungen kommen soll, sondern zuerst einmal abgewartet werden soll, welches Ergebnis tatsächlich herausschaut und ob die angestrebte Zahlung leistbar ist.


Zu Frage 2:

Die Antwort auf diese Frage steckt implizit in der Antwort zur Frage 1. Es kommt einfach auf das Erklärungs- bzw. Vereinbarungsverhalten des Arbeitgebers an, ob er dann in weiterer Folge arbeitsrechtlich gezwungen ist, derartige Zahlungen zu leisten. Man muss halt nur wissen, dass die Steuerfreiheit der Gewinnbeteiligung voraussetzt, dass praktisch keine andere bisherige Zahlung damit abgelöst wird (für den Fall, dass man dazwischen mal aussetzt, weil man etwas anderes bezahlt).


Zu Frage 3:

Das kann man so machen.
Zitieren
#3
Vielen Dank!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste