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Geplante Änderung des Bauarbeiterschlechtwetterentschädigungsgesetzes
#1
In einem Ministerialentwurf vom 18.03.2024 stellt das BMAW eine geplante Reparatur des BSchEG vor.

Die Notwendigkeit ergab sich als Folge eines VfGH-Erkenntnisses (siehe dazu ausführlich in WPA 13/2023, Artikel Nr. 299/2023).

Arbeitskräfteüberlasserbetriebe sollen somit ab 1.7.2024 nur noch dann der BSchEG-Regelung unterworfen werden, wenn im Beschäftigerbetrieb das BSchEG zur Anwendung gelangt und nicht mehr dann, wenn das BUAG zur Anwendung kommt.

Zu den Gesetzesmaterialien gelangen Sie hier:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/323

Die endgültige Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.
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