Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KV Metallgewerbe Arbeiter / Entfernungszulage 6 Stunden
#1
Liebes BÖB-Forum und lieber Herr Kurzböck!

Der KV für die Arbeiter im Eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe besagt: „Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden gebührt eine Entfernungszulage in der Höhe von € 11,28.“
Wie sieht es aus, wenn der Mitarbeiter GENAU 6 Stunden außerhalb des Betriebes arbeitet (bspw. 8 – 14 Uhr)? Wir haben hier bislang nie die Entfernungszulage abgerechnet, sind aber jetzt verunsichert!
 
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße! 

KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)
Zitieren
#2
In diesem Fall steht das Taggeld arbeitsrechtlich NICHT zu und ist somit freiwillig gewährt.

Eine freiwillige Gewährung wäre jedenfalls mit den Anlaufphasen (5/15 Tage je Tätigkeitsgemeinde) verbunden und somit relativ rasch abgabenpflichtig.
Zitieren
#3
Recht herzlichen Dank Herr Kurzböck! :-) und nachträglich alles Gute zum Geburtstag!
Zitieren
#4
Sehr gerne! Vielen Dank!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste