Liebes BÖB-Forum und lieber Herr Kurzböck!
Der KV für die Arbeiter im Eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe besagt: „Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden gebührt eine Entfernungszulage in der Höhe von € 11,28.“
Wie sieht es aus, wenn der Mitarbeiter GENAU 6 Stunden außerhalb des Betriebes arbeitet (bspw. 8 – 14 Uhr)? Wir haben hier bislang nie die Entfernungszulage abgerechnet, sind aber jetzt verunsichert!
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße!
KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)
Der KV für die Arbeiter im Eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe besagt: „Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden gebührt eine Entfernungszulage in der Höhe von € 11,28.“
Wie sieht es aus, wenn der Mitarbeiter GENAU 6 Stunden außerhalb des Betriebes arbeitet (bspw. 8 – 14 Uhr)? Wir haben hier bislang nie die Entfernungszulage abgerechnet, sind aber jetzt verunsichert!
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße!
KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)