16.04.2024, 18:02
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 1/2024
Frage:
Eine Mitarbeiterin nimmt ab Mai für die Pflege ihrer Mutter Familienhospizkarenz in Anspruch. Sind zusätzlich zur An- und Abmeldung für die Familienhospizkarenz weitere Meldungen zu übermitteln?
Antwort:
Nein. Für Ihre (vollversicherte) Dienstnehmerin ist nur eine Anmeldung zur Familienhospizkarenz und bei Wiederantritt der Beschäftigung eine Abmeldung von der Familienhospizkarenz zu erstatten. Weitere Meldungen sind nicht erforderlich. Alle notwendigen Änderungen am Versicherungsverlauf übernimmt der zuständige Krankenversicherungsträger.
Frage:
Eine Mitarbeiterin nimmt ab Mai für die Pflege ihrer Mutter Familienhospizkarenz in Anspruch. Sind zusätzlich zur An- und Abmeldung für die Familienhospizkarenz weitere Meldungen zu übermitteln?
Antwort:
Nein. Für Ihre (vollversicherte) Dienstnehmerin ist nur eine Anmeldung zur Familienhospizkarenz und bei Wiederantritt der Beschäftigung eine Abmeldung von der Familienhospizkarenz zu erstatten. Weitere Meldungen sind nicht erforderlich. Alle notwendigen Änderungen am Versicherungsverlauf übernimmt der zuständige Krankenversicherungsträger.