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Verlust bei Klienunternehmerpauschlierung
#1
Hallo,
ich bräuchte eine kleine Unterstützung.
Ein Klient hatte im Jahr 2023 eine sehr hohe Nachzahlung bei der SVS. Wenn ich die Kleinunternehmerpauschalierung anwende, hat mein Klient einen Verlust. Ich habe nur gefunden, das bei der Gastgewerbepauschalierung das Ergebnis nicht negativ werden kann.  Hab ich etwas übersehen oder schließt ein Verlust die Anwendung einer Pauschalierung aus?  Könnte mir da bitte jemand weiterhelfen. Gibt es dazu einen Hinweis im Gesetz?
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#2
gem. RZ 4139 ESt-RL ist die Kleinunternehmerpauschalierung eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Die Pauschalierung soll nur gewisse Ausgaben pauschal (ohne weiteren Nachweis) abzugsfähig machen.
Daher sehe ich keinen Grund, warum hier kein Verlust entstehen bzw. das Ergebnis nicht negativ sein kann.
Kein negatives Ergebnis kann nur bei der Teilpauschalierung in der LFW entstehen.
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#3
Vielen Dank 

LG
Gerhild
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