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Elektronische Kontenmitteilung im Bereich der Betrieblichen Vorsorge
#1
Mit einer am 1.10.2024 in Kraft tretenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) wird u.a. die Kontoinformation der betrieblichen Vorsorgekassen („Abfertigung Neu“) auf eine elektronische Kontomitteilung im Wege eines dauerhaften Datenträgers oder einer Website umgestellt werden.

Die Information auf Papier steht den Anwartschaftsberechtigten auf Verlangen weiterhin kostenlos zur Verfügung.

Damit ist die Übermittlung der Kontoinformation der betrieblichen Vorsorgekassen der Kontomitteilung der Pensionsversicherungsanstalt gleichgestellt.

BGBl. I Nr. 119/2024, ausgegeben am 22.07.2024

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/119/20240722
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