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Inflationsanpassungsverordnung 2025
#1
Mit Wirkung ab 1.1.2025 werden bestimmte (wichtige) Werte aus dem Einkommensteuergesetz inflationsbereinigt. Die dazugehörige Verordnung wurde mit 30. August 2024 veröffentlicht.

Die nach § 33a Abs. 3 EStG 1988 ermittelte Inflationsrate beträgt 5,0 %. Die für das Kalenderjahr 2024 geltenden steuerlichen Werte werden im Ausmaß von zwei Dritteln dieser Inflationsrate erhöht, somit um 3,3333 %.

Die Werte sind allerdings in Blickrichtung auf „Endgültigkeit“ noch mit Vorsicht zu genießen, da noch abzuwarten bleibt, was mit dem restlichen Drittel der Inflationsrate steuerlich geschehen wird. Es muss damit gerechnet werden, dass – wie im Vorjahr – hier nochmals eine Änderung eintritt, die vermutlich bis Anfang Oktober 2024 dann endgültig zahlenmäßig feststeht (Verlautbarung durch Ministerrat müsste schon Mitte September 2024 erfolgen).

Hinzu kommt, dass man per Ministerratsbeschluss vom 3.7.2024 in Bezug auf die Steuertarifstufen bereits eine „Sonderanhebung“ (zusätzlich 0,5 %) beschlossen hat, die in der Inflationsanpassungsverordnung allerdings noch unberücksichtigt blieb.

Dadurch ist auch zu rechnen, dass sich im Bereich der "sonstigen steuerlichen Werte" noch eine Anpassung jener Zahlen ereignet, welche auf die Eingangssteuerstufe abstellen.

Die Liste der vorläufigen Zahlen erscheint in der Ausgabe Nr. 15/2024 der WIKU Personal aktuell. Schon heute haben Sie - bei Bedarf - Zugriff auf diesen Artikel und zwar über den nachstehenden Link zum WIKU-Premium-Blog (Passwort des Premium-Abos wird hier benötigt):

https://www.wikutraining.at/blog/235
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