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Stichprobenhafte Überprüfungspflicht der Personalverrechnung durch GmbH-Geschäftsführer
#1
Sachverhalt:

Eine Kommunalsteuerdifferenz sowie die U-Bahn-Abgabe waren uneinbringlich.

Daher wurde der (frühere) handelsrechtliche Geschäftsführer „zur Kasse gebeten“.

Dabei ging es hauptsächlich darum, dass die Privatnutzung des Firmen-KFZ durch den bzw. die Geschäftsführer nicht in der KommSt-Bemessungsgrundlage erfasst worden war.

Fraglich war, ob der „Geschäftsführer“ für Fehler, die in der Lohnverrechnung begangen wurden und zu einer KommSt-Differenz führten, haftbar gemacht werden konnte (also, dass der Geschäftsführer die Abgabendifferenz zahlen musste).

So entschied der VwGH:

Der VwGH bejahte die Geschäftsführerhaftung hier.

Lesen Sie hier mehr dazu (Artikel ist frei zugänglich):

https://www.wikutraining.at/blog/247
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