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Einvernehmliche Auflösung über Druck des Arbeitgebers
#1
Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin war als Kindergartenpädagogin und Leiterin einer Kindertagesstätte angestellt.
 
Nachdem bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Beschwerden über das Verhalten der Arbeitnehmerin gegenüber den Kindern eingegangen waren, konfrontierte der Arbeitgeber sie mit diesen Vorwürfen.
 
Er teilte ihr jedenfalls mit, dass er das Dienstverhältnis auflösen wollte und dass ein Entlassungsgrund vorliegen würde, wenn sich herausstellen sollte, dass die Anschuldigungen wahr wären.
 
Die Arbeitnehmerin stimmte daraufhin einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zu.
 
Ihre Klage war darauf gerichtet, die Unwirksamkeit der Beendigung herbeizuführen, weil sie sich zu Unrecht unter Druck gesetzt gefühlt hatte.


So entschied der OGH:

Sie können den frei zugänglichen Artikel hier aufrufen:

https://www.wikutraining.at/blog/260
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