17.09.2024, 17:17
KV-Abschluss Arztangestellte in der Steiermark per 1.10.2024 mit Mitarbeiterprämie
Quelle: Rundschreiben der Ärztekammer Steiermark vom 16.09.2024
KV-Mindestgehälter:
Erhöhung der Mindestgehälter aller Berufsgruppen mit 01.10.2024 um einen Fixbetrag in der Höhe von € 150,-- brutto (VZÄ; Aliquotierung nach Arbeitszeit)
IST-Erhöhung:
IST-Gehälter werden ab 01.10.2024 um einen Fixbetrag in der Höhe von € 75,-- brutto (VZÄ, Aliquotierung nach Arbeitszeit) angehoben.
Bereits freiwillig geleistete Gehaltserhöhungen können angerechnet werden.
Mitarbeiterprämie:
Anstatt einer Aufrollung und als Abgeltung für die Monate Jänner bis September 2024 ist im Falle einer im Jahr 2024 noch nicht stattgefundenen Lohnerhöhung den Angestellten in allen Berufsgruppen eine einmalige steuerbegünstigte Mitarbeiterprämie in der Höhe von mindestens € 500,-- (bei VZÄ; Aliquotierung nach Arbeitszeit und Betriebszugehörigkeit) zu bezahlen.
Bereits freiwillig geleistete Einmalzahlungen im Jahr 2024 können angerechnet werden.
Quelle: Rundschreiben der Ärztekammer Steiermark vom 16.09.2024
KV-Mindestgehälter:
Erhöhung der Mindestgehälter aller Berufsgruppen mit 01.10.2024 um einen Fixbetrag in der Höhe von € 150,-- brutto (VZÄ; Aliquotierung nach Arbeitszeit)
IST-Erhöhung:
IST-Gehälter werden ab 01.10.2024 um einen Fixbetrag in der Höhe von € 75,-- brutto (VZÄ, Aliquotierung nach Arbeitszeit) angehoben.
Bereits freiwillig geleistete Gehaltserhöhungen können angerechnet werden.
Mitarbeiterprämie:
Anstatt einer Aufrollung und als Abgeltung für die Monate Jänner bis September 2024 ist im Falle einer im Jahr 2024 noch nicht stattgefundenen Lohnerhöhung den Angestellten in allen Berufsgruppen eine einmalige steuerbegünstigte Mitarbeiterprämie in der Höhe von mindestens € 500,-- (bei VZÄ; Aliquotierung nach Arbeitszeit und Betriebszugehörigkeit) zu bezahlen.
Bereits freiwillig geleistete Einmalzahlungen im Jahr 2024 können angerechnet werden.