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Zur Beweislastverteilung in Bezug auf das (Nicht-)Vorliegen einer Saisonbranche im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
#1
Diese OGH-Entscheidung wird die Arbeitnehmervertreter nicht freuen.

Wer behauptet, muss beweisen.....

Ficht der Arbeitnehmer die 14tägige Kündigungsfrist im Gastgewerbe im Zuge einer Arbeitgeberkündigung an, so liegt es an ihm, zu beweisen, dass die KV-Regelung, welche sich auf das Saisonkündigungsprivileg bezieht, nichtig ist.

Das gilt dann wohl auch (vorläufig) nicht nur für das Gastgewerbe (wo der Spuk per 1.11.2024 durch den KV beendet wurde), sondern auch für all die anderen Kollektivverträge, in denen vom "Saisonkündigungsprivileg" Gebraucht gemacht wurde.

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...stgewerbe/
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