25.10.2024, 12:26
Liebes Forum,
Ich mache die Buchhaltung von einer Fond KG (mit sehr, sehr vielen kleinen Beteiligungen von Kommanditisten).
Bei diesen Kommanditisten besteht noch ein alter Verlustvortrag aus Vorjahren, der sich jedoch aufgrund der geringen Beteiligung nur sehr, sehr langsam auflöst.
In den letzten Jahren wurden enorme Gewinne erwirtschaftet. Der Komplementär dieser Fond KG hält 93% - hier übersteigen die Gewinne bereits den Verlustvortrag, was bei den Kommanditisten noch lange nicht der Fall sein wird.
Jetzt plant die Geschäftsführung eine Gewinnausschüttung. Diese stellt beim Komplementär ja keine Problem dar, m.E. aber sehr wohl bei den Kommanditisten.
Meine Frage wäre: Kann man bei bestehendem Verlustvortrag eine Gewinnausschüttung vornehmen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Muck Manuela
Ich mache die Buchhaltung von einer Fond KG (mit sehr, sehr vielen kleinen Beteiligungen von Kommanditisten).
Bei diesen Kommanditisten besteht noch ein alter Verlustvortrag aus Vorjahren, der sich jedoch aufgrund der geringen Beteiligung nur sehr, sehr langsam auflöst.
In den letzten Jahren wurden enorme Gewinne erwirtschaftet. Der Komplementär dieser Fond KG hält 93% - hier übersteigen die Gewinne bereits den Verlustvortrag, was bei den Kommanditisten noch lange nicht der Fall sein wird.
Jetzt plant die Geschäftsführung eine Gewinnausschüttung. Diese stellt beim Komplementär ja keine Problem dar, m.E. aber sehr wohl bei den Kommanditisten.
Meine Frage wäre: Kann man bei bestehendem Verlustvortrag eine Gewinnausschüttung vornehmen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Muck Manuela