31.12.2024, 01:24
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert, aber ich habe bei einer Klientin folgenden Fall:
sie ist 1. 25h Teilzeit angestellt, 2. freie Dienstnehmerin an einer FH und 3. auch selbstständig tätig.
Von 7.7.24- 6.1.25 bezieht sie einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. An der FH und Selbstständig war sie in dem Zeitraum weiterhin tätig.
Im Dezember hatte die aus der Selbstständigkeit überraschend höhere Einnahmen und nun fürchtet sie sich vor einer Rückzahlung in diesem Monat.
Wie seht ihr das? Wird der komplette Jahresbetrag von €8100 für den Zuverdienst herangezogen, monatsweise oder wird während des Bezugs Zeitraum aliquotiert? Und was ist mit den 6 Tagen in 2025?
Vermutlich ist die Antwort ganz easy und ich verwirre mich gerade nur selbst....
Danke!
Lg
vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert, aber ich habe bei einer Klientin folgenden Fall:
sie ist 1. 25h Teilzeit angestellt, 2. freie Dienstnehmerin an einer FH und 3. auch selbstständig tätig.
Von 7.7.24- 6.1.25 bezieht sie einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. An der FH und Selbstständig war sie in dem Zeitraum weiterhin tätig.
Im Dezember hatte die aus der Selbstständigkeit überraschend höhere Einnahmen und nun fürchtet sie sich vor einer Rückzahlung in diesem Monat.
Wie seht ihr das? Wird der komplette Jahresbetrag von €8100 für den Zuverdienst herangezogen, monatsweise oder wird während des Bezugs Zeitraum aliquotiert? Und was ist mit den 6 Tagen in 2025?
Vermutlich ist die Antwort ganz easy und ich verwirre mich gerade nur selbst....
Danke!
Lg