Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Für das Jahr 2023 waren im Formualr E1a-K die Betriebseinnahmen aus freien Dienstverträgen (Betrag KZ 341 aus Mitteilung § 109a) noch unter KZ 9027 einzutragen, wobei die darin enthaltenen Fahrtkostenersätze weder unter KZ 9027, noch unter KZ 9028 zu erfassen waren, damit die Gewinnneutralität gewährleistet blieb und das Pauschale aus dem Wert der KZ 9027 (ohne derartige Reise- und Fahrtkosten) korrekt ermittelt werden konnte.
Für das Jahr 2024 sind die Betriebseinnahmen aus freien Dienstverträgen offenbar unter der neuen KZ 9055 einzutragen. Der Hinweis - dass Fahrtkostenersätze hier nicht zu erfassen sind, fehlt aber – wie können diese dann (als wirtschaftliche Durchläufer) gewinnneutral belassen werden ?
Gem. § 17 Abs. 3 Z 3 lit. a EStG haben Fahrtkostenersätze die Bemessungsgrundlage für die pauschalen Betriebsausgaben zu vermindern – wie ist nun hier für 2024 vorzugehen ?
Vielen Dank !
Für das Jahr 2023 waren im Formualr E1a-K die Betriebseinnahmen aus freien Dienstverträgen (Betrag KZ 341 aus Mitteilung § 109a) noch unter KZ 9027 einzutragen, wobei die darin enthaltenen Fahrtkostenersätze weder unter KZ 9027, noch unter KZ 9028 zu erfassen waren, damit die Gewinnneutralität gewährleistet blieb und das Pauschale aus dem Wert der KZ 9027 (ohne derartige Reise- und Fahrtkosten) korrekt ermittelt werden konnte.
Für das Jahr 2024 sind die Betriebseinnahmen aus freien Dienstverträgen offenbar unter der neuen KZ 9055 einzutragen. Der Hinweis - dass Fahrtkostenersätze hier nicht zu erfassen sind, fehlt aber – wie können diese dann (als wirtschaftliche Durchläufer) gewinnneutral belassen werden ?
Gem. § 17 Abs. 3 Z 3 lit. a EStG haben Fahrtkostenersätze die Bemessungsgrundlage für die pauschalen Betriebsausgaben zu vermindern – wie ist nun hier für 2024 vorzugehen ?
Vielen Dank !

