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Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung einer Lehrzeit bei der Bemessung der Dauer der Kündigungsfrist
#1
Praktisch ging es im vorliegenden Fall um eine in der Praxis recht häufig auftauchen-de Frage: ist bei der Bestimmung des Ausmaßes von dienstzeitabhängigen Ansprüchen die Lehrzeit zu berücksichtigen oder nicht?

Konkret war strittig, ob eine Kündigungsfrist unter Einbeziehung der Lehrzeit oder unter Ausschluss der im selben Betrieb verbrachten Lehrzeit zu ermitteln war.

An die vierjährige Lehrzeit schloss sich noch ein Arbeiterdienstverhältnis von knapp unter zwei Jahren an.

Konkret ging es um den Kollektivvertrag für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen.

Somit war hier fraglich, ob eine zweiwöchige Kündigungsfrist für eine unter zwei Jahre währende Dienstzeit (nur als Arbeiter) maßgeblich war oder zweimonatige Kündigungsfrist für eine Gesamtdienstzeit (Lehr- und Arbeiterzeit) von mehr als 5 Jahren.

So entschied der OGH:


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