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Hallo, bitte kann mir jemand helfen.
In einer Bar ist ein Wettautomat aufgestellt und der Wirt bekommt 50 % des Nettoergebnisses als Provision. Ist diese Provision vom Wirt zu versteuern ??
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüsse
Hannelore Weis
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Hallo,
was spricht hier für eine Nichtbesteuerung der gegenständlichen Provision? Und auf welche Steuerart (USt, ESt, GSp-Abgabe) zielt die Frage konkret ab?
Grundsätzlich sind Einkünfte (wie etwa Provisionen) zu versteuern.
Umsatzsteuer:
Laut UStR Rz 854 ff sind Umsätze von Glückspielautomaten gemäß § 2 Abs. 3 GSpG sowie VLTs gem. § 12a Abs. 2 GSpG von der Steuerbefreiung nach § 6 UStG explizit ausgenommen. Dies gilt auch für bloße Duldungsleistungen (z.B. Aufstellungserlaubnis in Lokalen).
Einkommensteuer:
Provisionen aus der Aufstellung von Glücksspielautomaten im eigenen Lokal stellen Einkünfte dar (iZm Barbetrieb).
Glücksspielabgabe:
Diese trifft gemäß GSpG ausschließlich den Betreiber des Automaten, nicht jedoch den bloßen Standortgeber.
Obenstehende Information erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit und es wird keine Haftung von mir übernommen.
Beste Grüße
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26.03.2025, 15:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2025, 15:27 von Bague.)
Da es sich hier um eine Provision (50% vom Nettoergebnis = Einsatz abzüglich Gewinnauszahlung = Spieleinnahmen/1,2 = Umsatz lt. USt-RL 860) und nicht um einen Umsatz handelt bin ich der Meinung, dass diese nicht USt-befreit ist.
Für den Automatenbetreiber wäre der Umsatz (= Spieleinnahmen) steuerfrei und die Provision Aufwand